Für viele spielt beim Kauf die Lautstärke der Stromerzeuger eine wichtige Rolle.
Für die Feststellung des Lärmwertpegels gibt es eine eigene Richtiline.
Was bedeutet die EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG
Diese Richtlinie legt fest, dass der Hersteller verpflichtet ist, das Stromaggregat mit dem garantierten Lärmwert in dB, dem Zeichen LWA sowie einem entsprechenden Piktogramm zu kennzeichnen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die bestehende Lärmschutzregelung und Grenzwerte EU weit zu vereinheitlichen.
Wie wird der Schallwert berechnet?
Das Prüfverfahren, welches genau festgelegt ist, muss von jedem Hersteller eingehalten werden. Wichtig ist der LWA-Wert (Schall-Leistungspegel), da dieser direkt am Aggregat gemessen wird, während der dB(A)-Wert meistens auf eine Entfernung von 7 Metern gemessen wird.